Häufig gestellte Fragen

Wer beantwortet meine Fragen zum Kataster und Luftbild? Bei Fragen zu den Flächenangaben der Flurstücke oder zu erkennbaren Lageverschiebungen zwischen Luftbild und Liegenschaftskarte wenden Sie sich bitte unmittelbar an das jeweils zuständige Vermessungs- und Katasteramt. Die Anschriften und Bezirke der Vermessungs- und Katasterämter im Land Rheinland-Pfalz finden Sie unter http://www.katasteramt.rlp.de.

Warum gibt es Lageverschiebungen zwischen Luftbildern und Grundrissdaten? Die entzerrten und georeferenzierten Luftbilder (Orthophotos) haben eine absolute Lagegenauigkeit für eine Flurstücksgrenze von mindestens 50 cm. Die Liegenschaftskarten können aufgrund ihrer Entstehung insbesondere im ländlichen Raum Abweichungen zur Lage des Luftbildes aufweisen. Daher sind in einigen Fällen Lageverschiebungen zwischen der Liegenschaftskarte und dem Luftbild erkennbar. Diese Unterschiede können durch Untersuchungen der Vermessungs- und Katasterämter erklärt und auch behoben werden.

Warum muss ich mich erneut anmelden, wenn ich eine längere Pause gemacht habe? Falls Sie die Anwendung länger als 30 Minuten nicht nutzen wird Ihre Sitzung aus Sicherheitsgründen automatisch beendet.